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VGH Bayern, 18.02.2008 - 6 CS 07.3172 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; ausstattungsbedingte Mehrkosten; gewerbliche Nutzung; Eckgrundstücksvergünstigung; Vorauszahlung; tatsächliche Kosten; Kostenschätzung; Straßenbaulast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 17.10.2007 - 6 CS 06.1088
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 6 CS 07.3172
Die vorliegende Fallgestaltung (gesetzliche Vorgabe des § 12 Abs. 3 FStrG und Vorauszahlung nach Straßenausbaubeitragsrecht) ist nicht vergleichbar mit der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Senats vom 17. Oktober 2007 (Az. 6 CS 06.1088), bei der es um einen Erschließungsbeitrag ging und das Bundesfernstraßengesetz keine Rolle spielte. - VGH Bayern, 09.02.1999 - 6 B 96.471
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 6 CS 07.3172
Dies bedeutet u.a., dass die Schätzung nicht zu Ergebnissen führen darf, die in einem deutlichen Missverhältnis zu den tatsächlich zu erwartenden Kosten stehen (BayVGH vom 9.2.1999 Az. 6 B 96.471 und 6 B 99.431, BA S. 4). - VGH Bayern, 08.03.2001 - 6 B 98.2837
Erschließungsbeitragsrecht: Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 6 CS 07.3172
Sachliches Kriterium ist die gewerbliche Nutzung, die regelmäßig auf Grund des durch sie typischer Weise verursachten verstärkten Ziel- und Quellverkehrs aus einer Straße einen größeren Vorteil als eine Wohnnutzung schöpft (vgl. u.a. BayVGH vom 8.3.2001 BayVBl 2002, 469/470). - VGH Bayern, 26.06.1989 - 6 B 87.02076
Voraussetzungen für die Erschließung eines Grundstücks; Voraussetzungen für die …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 6 CS 07.3172
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass eine Ausbaubeitragssatzung ohne einen so genannten Artzuschlag wegen gewerblicher Nutzung wegen Verstoßes gegen das gesetzlich vorgeschriebene Differenzierungsgebot (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KAG), das gerade die Verteilungsgerechtigkeit sichern soll, ungültig wäre (vgl. u.a. BayVGH vom 26.6.1989, Az. 6 B 87.02076, UA S. 5/6).
- VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719
Straßenausbaubeitrag; Artzuschlag (Gewerbezuschlag); gewerbliche Nutzung; …
So ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Regelung unbedenklich, nach der - wie hier - die Belastung mit einem Artzuschlag schon dann einsetzt, wenn die gewerbliche Nutzung mehr als ein Drittel ausmacht (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2008 - 6 B 05.1276 - BayVBl 2009, 88/89 zum Erschließungsbeitragsrecht; B.v. 15.1.2008 - 6 ZB 05.2791 - juris und B.v. 18.2.2008 - 6 CS 07.3172 - juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).Denn § 8 Abs. 13 Satz 2 ABS, dessen Wirksamkeit außer Zweifel steht (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2008 - 6 CS 07.3172 - juris ), erfasst nach Wortlaut wie Sinn und Zweck offenkundig dieselben Grundstücke, die die Satzung mit einem Artzuschlag belegt.
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 2 LB 22/16
Straßenausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung nur für Wohnbebauung; …
Die gewerbliche Nutzung stellt insofern auch ein sachliches Kriterium für den Ausschluss von der Vergünstigung im Fall der Mehrfacherschließung dar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.02.2008 - 6 CS 07.3172 -, Juris Rn. 9). - VG Schleswig, 10.06.2009 - 9 A 213/08
Erhebung von Ausbaubeiträgen bei nachträglicher Abschnittsbildung
Der BayVGH schließlich stellt ausdrücklich fest, dass der behördliche Vorgang ohne jeglichen Anhaltspunkt für ausstattungsbedingte Mehrkosten auch keinen Kostenvergleich enthalten muss (Beschl. v. 18.2.2008 -6 CS 07.3172 - in juris). - VG München, 27.01.2014 - M 2 S 13.5026
Straßenausbaubeitrag (einstweiliger Rechtsschutz); Wirksamkeit der Satzung …
Ohnehin verkennt die Antragstellerseite, dass im Straßenausbaubeitragsrecht die Aufnahme einer Eckgrundstücksvergünstigung in die Ausbaubeitragssatzung keineswegs zwingend ist (BayVGH, B.v. 18.2.2008 - 6 CS 07.3172 - juris Rn. 9, vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 36 Rn. 15 ff.).